Rauchmelder Wartung und Installation
Von der Planung bis zur Installatin
In allen Bundesländern gibt es eine Rauchmelder-Pflicht – diese ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Schleswig-Holstein ist dies der § 49 Absatz 4 LBO S-H.
Seit dem 31.12.2010 sind Vermieter und Eigentümer demnach verpflichtet in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder zu installieren und entsprechend zu warten (jährlich).
Der Montageort der Rauchmelder ist für die frühzeitige Raucherkennung ein wichtiger Bestandteil, denn Rauchmelder Retten LEBEN.
Funkvernetzte Rauchmelder sind vor allem für Wohnräume mit mehreren Ebenen sehr sinnvoll, wenn ein Rauchmelder auslöst sendet er das Signal an alle vernetzten diese schlagen dann auch Alarm und warnen Sie und ihre Mitmenschen.